Ticketversicherung
Bei Abschluss einer Ticketversicherung erhält man in begründeten Fällen den Ticketpreis vom Versicherungspartner zurückerstattet.
Bitte wenden Sie sich nur an die Ticketversicherung, wenn Sie eine Ticketversicherung abgeschlossen haben und am Verschiebedatum aus einem versicherten Grund nicht teilnehmen können. Versicherte Ereignisse sind:
- unvorhergesehene schwere Krankheit, schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikation oder Tod der versicherten Person oder einer ihr sehr nahe stehenden Person;
- Schwangerschaft der versicherten Person, wenn das Veranstaltungsdatum über der 24. Schwangerschaftswoche liegt oder wenn die Veranstaltung ein Risiko für das ungeborene Kind darstellt;
- schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschaden, sodass ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist;
- Ausfall oder Verspätung infolge technischen Defektes des zu benützenden öffentlichen Transportmittels zum Veranstaltungsort;
- Ausfall (Fahruntüchtigkeit) infolge Unfall oder Panne (exkl. Benzin- und Schlüsselpannen) des benützten Privatfahrzeuges oder Taxis während der direkten Anreise zum Veranstaltungsort.
Bei Verschiebungen gelten zusätzlich die folgenden versicherten Ereignisse, sofern diese zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verschiebedatums bekannt waren:
- behördliche Vorladung als Zeuge oder Geschworener vor Gericht,
- Absolvierung von Militär- und Zivilschutz,
- bereits gebuchte Ferien,
- geschäftlicher Anlass,
- Einladung zu einem Hochzeitanlass.
Die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen finden Sie hier.
Kunden des Mobiliar-Ticketshops finden die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen hier.